Unsere AGB
1. Vertragsparteien und Geltungsbereich
1.1. Das Institut für beruflichen Erfolg – Hartung GmbH (im Folgenden bezeichnet als „Institut für beruflichen Erfolg“) erbringt Dienstleistungen in den Geschäftsfeldern Unternehmensberatung, Gründungsberatung, Coaching, Mediation, allgemein Beratung und Training, Begleitung von unternehmerischen Veränderungsprozessen, Unterstützung der Personalgewinnung, -entwicklung und Mitarbeiterbindung sowie allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Dazu gehören auch Veranstaltungen im Einzelkontakt, in (Klein-)Gruppen und Teams für Privatkunden, Firmenkunden und die öffentliche Hand (im Folgenden zusammenfassend bezeichnet als „Auftraggeber“).
1.2. Auftraggeber können natürliche oder juristische Personen sein. Der Auftraggeber kann die vertraglich vereinbarten Leistungen persönlich entgegennehmen oder eine andere geeignete Person benennen, die an einer Veranstaltung in den genannten Geschäftsfeldern teilnimmt (im Folgenden bezeichnet als „Teilnehmer“). Als Teilnehmer geeignet sind Personen und Gruppen, die die Zugangsvoraussetzungen für die jeweilige spezifische Veranstaltung des Instituts für beruflichen Erfolg erfüllen. Der Auftraggeber bleibt in diesem Fall jedoch Vertragspartner des Instituts für beruflichen Erfolg. Er steht in vollem Umfang für das Verhalten des Teilnehmers ein, es sei denn, es wird mit dem Teilnehmer eine separate Vertragsbeziehung eingegangen, wodurch ein Teilnehmer zu einem Auftraggeber wird.
1.3. Das Institut für beruflichen Erfolg erbringt seine Leistungen durch eigene Mitarbeiter. Das Institut für beruflichen Erfolg ist berechtigt, die Leistungen durch assoziierte Kooperationspartner oder freie Mitarbeiter (im Folgenden bezeichnet als „Berater“ oder „Coaches“ oder „Trainer“) zu erbringen.
1.4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen, die vom Institut für beruflichen Erfolg sowie seinen vertraglich verpflichteten Mitarbeitern erbrachten Leistungen.
1.5. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers verpflichten das Institut für beruflichen Erfolg auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
2. Anfrage/Anmeldung und Vertragsschluss/Buchung
2.1. Eine Anfrage hat für beide Parteien den Gehalt einer Interessensbekundung für eine bestimmte Leistung. Eine Anmeldung hat für beide Parteien den Gehalt einer Willenserklärung für eine Teilnahme an der in der Anmeldung genannten Veranstaltung.
2.2. Der Auftraggeber ist an seine Anfrage / Anmeldung 14 Tage ab Zugang seiner Anfrage / Anmeldung beim gebunden. Erhält der Auftraggeber bis dahin kein Angebot / keine Anmeldebestätigung durch das Institut für beruflichen Erfolg per Post, Telefax oder E-Mail, so entfällt die Bindung an seine Anfrage / Anmeldung.
2.3. Anfragen für Coachings, Trainings, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten der Unternehmensberatung sind formlos und erfolgen mündlich, zum Beispiel per Telefon, oder schriftlich, zum Beispiel per E-Mail. Sie führen in individueller Absprache mit dem Auftraggeber zur Vereinbarung eines unverbindlichen, kostenfreien Kennenlerntermins, einer kostenpflichtigen Bestandsaufnahme / IST-Analyse sowie zur Erstellung eines schriftlichen Angebotes bzw. einer schriftlichen Leistungsbeschreibung. Der Vertrag für Coachings, Trainingsveranstaltungen für Gruppen und Teams sowie Aktivitäten der Unternehmensberatung wird durch eine mündliche oder schriftliche Bestätigung des entsprechenden schriftlichen Angebotes bzw. der entsprechenden Leistungsbeschreibung (in der jeweils aktuellsten Fassung) oder durch die Bestätigung eines Termins zur Durchführung einer in diesem Angebot bzw. in dieser Leistungsbeschreibung formulierten Leistung geschlossen (Buchung). Auf den Zugang einer für den Auftraggeber bestimmten Ausfertigung des gültigen Angebots, der Leistungsbeschreibung bzw. des Einzelvertrages kommt es zur Bestimmung des Zeitpunkts seiner Wirksamkeit nicht an.
2.4. Anmeldungen für Coachings, Trainings, Gruppen- und Teamveranstaltungen erfolgen durch das Ausfüllen und Übersenden der durch das Institut für beruflichen Erfolg vorgegebenen Anmeldeformulare oder durch Bestätigung eines Angebotes. Alle Anmeldungen müssen per Post, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.
2.5. Mit der bedingten Auftrags- oder Terminbestätigung erklärt der Auftraggeber zugleich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie mitgeltende Ergänzungsverträge vorab ausgehändigt bekommen und zur Kenntnis genommen zu haben.
2.6. Änderungen oder Ergänzungen der Auftrags- oder Terminbestätigung bzw. der Teilnahmebestätigung oder des Lehrgangsvertrages sind nur dann wirksam, wenn sie durch das Institut für beruflichen Erfolg schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail bestätigt werden. Die Aufhebung dieses Formerfordernisses bedarf der Schriftform.
3. Leistungen
Die Verantwortung für die Organisation von Coachings, Trainings, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten der Unternehmensentwicklung und -beratung ergibt sich aus dem entsprechend gültigen Angebot bzw. der entsprechend gültigen Leistungsbeschreibung. Die Organisation von Aus- und Weiterbildungen (Lehrgängen) liegt beim Institut für beruflichen Erfolg.
3.2. Mit der Durchführung des Auftrages wird ein Mitarbeiter vom Institut für beruflichen Erfolg bzw. der/die jeweils durchführende/n Coach/es, Trainer oder Berater beauftragt.
3.3. Die Ziele, Themeninhalte sowie der Umfang von Coachings, Trainings, Gruppen- und Teamveranstaltungen bzw. Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung ergeben sich aus den im Einzelfall geltenden Angeboten, Leistungsbeschreibungen bzw. Verträgen.
3.4. Für die Erstellung bzw. Bereitstellung von Teilnehmerunterlagen liegt die Verantwortung beim Institut für beruflichen Erfolg. In der Gebühr bzw. im Preis inbegriffen ist die Überlassung aller Teilnehmerunterlagen und Handouts zur persönlichen Verwendung durch den Teilnehmer.
3.5. Für die Didaktik und Methodik der Maßnahme ist das Institut für beruflichen Erfolg verantwortlich. Der Auftraggeber / Teilnehmer hat ein Mitspracherecht. Stellt das Institut für beruflichen Erfolg / der Coach / der Trainer oder Berater während der Durchführung fest, dass aufgrund des Prozessverlaufes Änderungen an den ursprünglich mit dem Auftraggeber / Teilnehmer vereinbarten Zielen, Themeninhalten bzw. Umfang oder an der Reihenfolge der Bearbeitung nötig sind, so entscheidet er über Art und Umfang der Änderung im Rahmen seines Ermessensspielraumes. Das Institut für beruflichen Erfolg / der Coach / Trainer oder Berater wird die aus seiner Sicht notwendigen Veränderungen am geplanten Ablauf mit dem Auftraggeber / Teilnehmer zum frühestmöglichen Zeitpunkt besprechen. Es besteht kein Recht des Auftraggebers / Teilnehmers, das Honorar oder die Gebühr zu kürzen.
3.6. Das Institut für beruflichen Erfolg / der Coach / Trainer oder Berater werden nach besten Kräften und bestem Wissen gemeinsam mit dem Auftraggeber / Teilnehmer den Erfolg der Maßnahme anstreben. Für den Erfolg und die Nachhaltigkeit der Leistung ist eine selbstverantwortliche Mitarbeit, Vor- und Nachbereitung sowie Umsetzung der erarbeiteten Ergebnisse durch den Auftraggeber / Teilnehmer erforderlich. Eine Erfolgsgarantie für die Leistung kann durch das Institut für beruflichen Erfolg / den Coach / Trainer oder Berater allein nicht gegeben werden.
3.7. Nach Beendigung eines Trainings erhalten die Auftraggeber / Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung über den Zeitraum des Seminars sowie die Inhalte, vorausgesetzt sie waren mindestens 75 % der Durchführungszeit anwesend.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
4.1. Bei Coachings, Training, Gruppen- und Teamveranstaltungen sowie Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung oder -beratung:
4.1.1. Das vereinbarte Honorar ist nach Erhalt der Rechnung innerhalb von vierzehn Tagen und ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das Konto des Instituts für beruflichen Erfolg – Hartung GmbH zu entrichten.
4.1.2. Reduzierte Honorarsätze und Rabatte im Rahmen der Abnahme von Kontingenten durch den Auftraggeber sind möglich. Die Details regeln hier die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträge in ihrer jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.1.3. Der Auftraggeber übernimmt die eventuell anfallenden Kosten für Unterkunft / Verpflegung, Übernachtung, Raum- und Gerätemieten, Moderationsmaterial sowie sonstigen während der Veranstaltungen benötigten Utensilien und Verbrauchsmaterialien (z.B. Namenschilder, Farben und Bastelmaterialien, Spiele, Dekoration und Bühnentechnik auf Großgruppenveranstaltungen).
4.1.4. Der Auftraggeber übernimmt die für die Reise zwischen Ausgangsort (Niederlassung des Instituts für beruflichen Erfolg) und Zielort (vom Auftraggeber gewünschter Veranstaltungsort) anfallenden Reisekosten. Die Abrechnung von Reisezeiten für die zum Einsatz gelangenden Coaches / Trainer oder Berater erfolgt nur nach gesonderter Absprache und Vereinbarung. Die Abrechnung von Reisekosten z.B. für Flug, Bahn, Taxi erfolgt nach Aufwand der Trainer / Coaches oder Berater entsprechend der Belege; bei Pkw-Fahrten erfolgt die Abrechnung in Eurocent pro Kilometer Fahrtstrecke zwischen Ausgangsort und Zielort.
4.1.5. Auf Wunsch kann gegen eine Pauschale die Organisation der Veranstaltung in einem externen Seminarhotel / Tagungshaus übernommen werden. Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Organisationsaufwand.
4.1.6. Zusätzliche Leistungen, die über die in jeweils gültigen Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen formulierten Leistungen hinaus vom Auftraggeber angefordert und vom Institut für beruflichen Erfolg / vom Coach / Trainer oder Berater erbracht werden (z.B. zusätzliche Angebotsentwicklung, Konzeptarbeit, Planungs- und Bilanzierungsgespräche vor Ort, Telefon- oder Videokonferenzen, Präsentationen, Telefon-Coaching) sowie die Erstellung und der Versand von Fotoprotokollen in digitaler Form können nach zeitlichem Aufwand für die beteiligten Personen und zu den in jeweils geltenden Angeboten / Leistungsbeschreibungen / Einzelverträgen geltenden Honorarsätzen und -konditionen erbracht werden.
4.1.7. Der im Rahmen der Leistungserbringung anfallende Vorbereitungs- und Koordinationsaufwand (z.B. Telefonate, Briefe, Faxe, Terminplanungen, Büroarbeiten) werden nicht gesondert berechnet.
4.1.8. Das Honorar umfasst neben der Konzeptionierung und Durchführung von Leistungen auch die Erstellung und Bereitstellung notwendiger Handouts für den Auftraggeber / die Teilnehmer.
4.1.9. Die weiteren bzw. abweichenden Details zu Honorarsätzen und Rahmenbedingungen regeln die für den Auftraggeber erstellten Angebote / Leistungsbeschreibungen / Verträge in der jeweils gültigen aktuellsten Fassung.
4.2. Alle Honorar- und Preisangaben verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses / der Buchung gültigen gesetzlichen Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer.
4.3. Der Auftraggeber gelangt nach Fälligkeit von Zahlungen durch Mahnung oder spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung in Zahlungsverzug, unabhängig vom Verzugseintritt nach § 286, Abs. 2 BGB. Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber / Teilnehmer kein Recht auf Erbringung weiterer Leistungen oder Teilnahme an Veranstaltungen. Das Institut für beruflichen Erfolg ist berechtigt, den Auftraggeber / Teilnehmer bei Zahlungsverzug oder Nichtvorliegen des Zahlungseinganges vor Beginn einer Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschließen.
4.4 Während des Zahlungsverzuges ist das Institut für beruflichen Erfolg berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei natürlichen Personen (z.B. Verbrauchern) und acht Prozentpunkten über dem Basissatz bei juristischen Personen (Unternehmen) geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
5. Rücktritt/Kündigung/Durchführungshindernisse
5.1. Bei Verträgen über Coaching, Gruppen- und Teamveranstaltungen, Aktivitäten zur Unternehmensentwicklung:
5.1.1. Das Ausfallhonorar beträgt bei Absage einer Buchung (Auftragsbestätigung) innerhalb von vier bis 7 Tagen vor dem vereinbarten Termin 50 % sowie innerhalb von 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin 100 % des Honorars.
5.1.2. Gesetzliche Bestimmungen zur außerordentlichen Kündigung bleiben unberührt.
5.2. Kann das Institut für beruflichen Erfolg / ein Coach / Trainer oder Berater wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder einer sonstigen von ihm nicht verschuldeten Verhinderung die Veranstaltung nicht zu dem vereinbarten Termin abhalten, so ist das Institut für beruflichen Erfolg verpflichtet, so bald wie möglich einen Ersatztermin oder einen Ersatzcoach zu benennen. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen das Institut für beruflichen Erfolg sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
6. Urheberrecht
6.1. Ein Ton- oder Videomitschnitt des Coachings/ Trainings oder Beratungen ist ohne schriftliche Erlaubnis des Instituts für beruflichen Erfolg nicht gestattet.
6.2. Der Teilnehmer ist berechtigt, erhaltene Handouts, Materialien, sonstige Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen ausschließlich für eigene Zwecke zu nutzen. Das Urheberrecht an den Handouts, Materialien, sonstigen Unterlagen und Ton- oder Videoaufzeichnungen liegt ausschließlich beim Institut für beruflichen Erfolg. Der Auftraggeber / der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Materialien, Unterlagen oder Mitschnitte ganz oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung vom Institut für beruflichen Erfolg zu reproduzieren, in Speichermedien aufzunehmen oder in irgendeiner Form – entgeltlich oder unentgeltlich – an Dritte weiterzugeben oder zu verbreiten.
6.3. Die Verletzung des Urheberrechts führt zu Schadensersatz- und Unterlassungspflichten und kann strafrechtlich verfolgt werden.
7. Geheimhaltungs-/Schweigepflicht
7.1. Die Inhalte des Coachings / Trainings oder der Beratung unterliegen der Schweigepflicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle persönlich oder geschäftlich bedeutsamen Vorgänge, von denen sie im Zuge der Zusammenarbeit Kenntnis erhalten, geheim zu halten. Das Institut für beruflichen Erfolg ist von der Geheimhaltungsverpflichtung ausnahmsweise befreit, wenn dringende berechtigte Interessen (bspw. die Durchsetzung von Honoraransprüchen) eine Offenbarung erfordern.
7.2. Der Auftraggeber entbindet das Institut für beruflichen Erfolg / den Coach / Trainer von der Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coachings- bzw. Trainingsprozesses.
8. Selbstverpflichtungen und Ausschlussrechte
8.1. Das Institut für beruflichen Erfolg versichert, nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard zu arbeiten. Mitarbeiter und Coaches werden nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult bzw. besuchen keine Kurse und/oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard.
8.2. Das Institut für beruflichen Erfolg erklärt außerdem, dass es die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung seines Unternehmens (zur Durchführung seiner Maßnahmen) ablehnt. Eine Versicherung gleichen Inhalts gibt der Auftraggeber mit Vertragsschluss auch für sich selbst und gestellte Teilnehmer.
8.3. Eine unrichtige Versicherung dieses Erklärungsgehalts, die Störung von Veranstaltungen von einigem Gewicht, strafbare Handlungen gegenüber des Instituts für beruflichen Erfolg oder anderen Teilnehmern (z.B. Diebstahl, Ehrverletzungen) sowie die Kenntnisnahme von strafbaren Handlungen des Auftraggebers / Teilnehmers gegenüber Dritten berechtigen das Institut für beruflichen Erfolg zur fristlosen Kündigung des Vertrags und zum umgehenden Ausschluss des Auftraggebers / Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an Veranstaltungen.
8.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer erklärt, dass er sich in der Lage fühlt, an den z.T. intensiven persönlichen Prozessen und / oder Gruppenprozessen teilzunehmen und bereit ist, für sich selbst die Verantwortung zu übernehmen. Die Kenntnisnahme von körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Auftraggebers / Teilnehmers berechtigt das Institut für beruflichen Erfolg / den Coach oder Trainer, den Auftraggeber / Teilnehmer von der Teilnahme an einer Veranstaltung oder einem Teil der Veranstaltung auszuschließen.
8.5. Der Ausschluss von Auftraggebern / Teilnehmern von Veranstaltungen oder Teilen von Veranstaltungen (z.B. Outdoorübungen) aufgrund von körperlichen, geistigen oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die das Institut für beruflichen Erfolg / der Coach oder Trainer feststellen, erfolgt nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung von Schaden und Nutzen für den Auftraggeber / Teilnehmer nach allgemeinmenschlichem Ermessen und bedeutet keine Diskriminierung des Auftraggebers / Teilnehmers.
8.6. Der Anspruch auf Entrichtung der Gebühr / des Honorars bleibt in Fällen des Ausschlusses in vollem Umfang bestehen.
9. Haftung
9.1. Der Auftraggeber / Teilnehmer achtet auf seine persönlichen Gegenstände selbst. Das Institut für beruflichen Erfolg haftet für den Verlust oder den Diebstahl von persönlichen Gegenständen nicht bzw. nur bis zur Höhe bestehender Versicherungssummen.
9.2. Das Institut für beruflichen Erfolg haftet nur für Schäden des Auftraggebers/ Teilnehmers, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch das Institut für beruflichen Erfolg, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3. Eine Haftung aufgrund der fehlerhaften Einschätzung der körperlichen, geistigen und sonstigen gesundheitlichen Leistungsfähigkeit des Auftraggebers / Teilnehmers ist ausgeschlossen.
9.4. Der Auftraggeber / Teilnehmer darf gegen Forderungen des Instituts für beruflichen Erfolg nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Von diesem Schriftformerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend abgewichen werden.
10.2. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
10.3. Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis müssen spätestens innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses schriftlich und bei fehlender Einigung innerhalb von drei Monaten gerichtlich geltend gemacht werden. Andernfalls sind sie verwirkt.
10.4. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.5. Gerichtsstand ist Lüneburg. Ist der Leistungsnehmer nicht Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, so gilt Lüneburg als Gerichtsstand für das gerichtliche Mahnverfahren gemäß § 688 ff der ZPO vereinbart.
10.6. Der Verzicht auf die zusätzlichen und expliziten Ausführungen der femininen Form in Handouts, Materialien und sonstigen Unterlagen und Vertragswerken bedeutet keine Diskriminierung und ist ausschließlich auf eine verbesserte sprachliche Verständigung zurückzuführen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so gilt eine in ihrem Sinne nahekommende zulässige Bestimmung als vereinbart. Die rechtliche Unwirksamkeit eines Teils der vorstehenden Bedingungen ist auf die Gültigkeit des sonstigen Inhalts derselben ohne Einfluss.