Existenzgründung
Sie möchten ein eigenes Unternehmen gründen und benötigen professionelle Unterstützung? Unsere Gründungsberatung bietet Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, um Ihr Vorhaben erfolgreich umzusetzen. Mit unserem Gründungscoaching unterstützen wir Sie bei der Erstellung eines Businessplans, der Finanzplanung und der Auswahl der geeigneten Rechtsform. Unser erfahrenes Team begleitet Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Unser Gründungscoaching ist speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten und hilft Ihnen dabei, Ihre unternehmerischen Ziele zu erreichen. Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre persönlichen Stärken und Schwächen eingeht. Durch unsere langjährige Erfahrung im Bereich der Gründungsberatung können wir Ihnen wertvolle Tipps und Empfehlungen geben, um mögliche Risiken zu minimieren und Chancen optimal zu nutzen.
Die Kosten für diese Beratung können zu 100 % durch einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) gedeckt werden.
AZAV:
Es gibt umfangreiche Leistungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragt werden können. Auch im Zuge des Berufseinstiegs oder der beruflichen Neu- bzw. Umorientierung können Beratungen in Anspruch genommen werden, die zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).
Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von den zuständigen Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern ausgegeben. Den AVGS können Personen erhalten, die Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Form von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld in Anspruch nehmen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Sie an einem persönlichen Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung, einer Beratung zur Existenzgründung und -sicherung oder an einem Führungskräftecoaching teilzunehmen.
Für die Teilnahme an AVGS-Maßnahmen entstehen für Sie keine Kosten. Alle anfallenden Kosten für die Beratung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
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