HARTUNG GmbH

AZAV:

Es gibt umfangreiche Leistungen, die durch die Bundesagentur für Arbeit oder das Jobcenter beantragt werden können. Auch im Zuge des Berufseinstiegs oder der beruflichen Neu- bzw. Umorientierung können Beratungen in Anspruch genommen werden, die zu 100 % von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen werden. Hierzu benötigen Sie einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) wird von den zuständigen Agenturen für Arbeit oder den Jobcentern ausgegeben. Den AVGS können Personen erhalten, die Leistungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Form von Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld in Anspruch nehmen. Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) berechtigt Sie an einem persönlichen Einzelcoaching zur beruflichen Neuorientierung, einer Beratung zur Existenzgründung und -sicherung oder an einem Führungskräftecoaching teilzunehmen.

Für die Teilnahme an AVGS-Maßnahmen entstehen für Sie keine Kosten. Alle anfallenden Kosten für die Beratung übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.

Oder gehen Sie für weitere Informationen auf die folgende Seite:

Nach oben scrollen